Schlosspark-Praxis
Gemeinschaftspraxis für Allgemein- und Innere Medizin
Wir können Ihnen aktuell Impfungen auf der Basis der Stiko-Richtlinien entsprechend der wöchentlichen Lieferungen anbieten. Termine können Sie über diese Homepage online buchen.
Wichtige Informationen zum Umgang mit Corona finden Sie beim Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises:
https://www.mkk.de/aktuelles/corona/kontakt_zu_infizierten/kontakt_zu_einer_infizierten_person.html
gemäß der STIKO Empfehlung bieten wir nun eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA Impfstoff für folgende Personengruppen an: Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Bitte melden Sie sich für einen Termin online an
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2022-02-03.html
Ab sofort ist auch die Impfung mit dem proteinbasierten COVID 19 Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax in unserer Praxis möglich. Terminvereinbarungen sind online, per Telefon oder Mail möglich.
Wir bitten Sie ausdrücklich, auf Unmutsäußerungen gegenüber unserem Personal zu verzichten und zu berücksichtigen, dass unsere MFA´s seit nunmehr fast drei Jahren tagtäglich durch enorme physische und psychische Anstrengungen versuchen, die Pandemie zu beherrschen und gleichzeitig den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.
Bleiben Sie gesund
Herzliche Grüße
Ihre Schlosspark-Praxis 🍀
Wir freuen uns, einen weiteren Arzt in unserem Team begrüßen zu dürfen. Seit dem 01.12.21 absolviert Dr. med. Tino Neuenfeldt, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, seine Weiterbildung im Fachbereich Allgemeinmedizin.
Frau Angelika Laura Stichnoth hat ihre Weiterbildungszeit aktuell bei uns beendet und wird ab dem 1.4.2022 ihre Praxistätigkeit wieder bei uns aufnehmen. Bis dahin werden alle ihre Patientinnen und Patienten durch unser Ärzteteam weiter betreut.
Die Boosterimpfungen (3. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) erfolgen gemäß den aktuellen STIKO-Verordnungen, sowie den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz:
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ≥12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung. Dies gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon. Eine Auffrischimpfung kann in Einzelfällen bei beruflicher Indikation (z. B. Tätigkeit im Seniorenheim oder Krankenhaus) auch bei Jugendlichen erwogen werden, obwohl die Zulassung der Auffrischimpfung ab 18 Jahren gilt. Auf Grund des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 und auf Grund der Tatsache, dass bei älteren Personen und bei Personen mit Immundefizienz der Impfschutz meist schneller abnimmt (s. FAQ „Warum empfiehlt die STIKO, dass ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen prioritär berücksichtigt werden?“), sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen unbedingt bevorzugt berücksichtigt werden.
Die STIKO empfiehlt die generelle Auffrischimpfung Erwachsener, da der Schutz vor einer Infektion über die Zeit deutlich abnimmt. Mit zunehmendem Zeitabstand zur Grundimmunisierung können sich auch Geimpfte mit SARS-CoV-2 infizieren und dann das Virus ohne eigene Symptome oder im Rahmen einer milden Erkrankung weitergeben. Eine Auffrischimpfung kann die SARS-CoV-2-Übertragung von infizierten Geimpften auf andere Personen deutlich reduzieren. Zudem lässt die Auffrischimpfung einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten. Eine Grundimmunisierung mit einer Auffrischimpfung, zu kombinieren, ist bei anderen Impfungen mit Totimpfstoffen bereits ein etabliertes Vorgehen und ist aus immunologischer Sicht absolut sinnvoll.
Die STIKO empfiehlt in der 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung eine Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monate. Grund dafür ist die aktuelle Verbreitung der Omikron-Variante von SARS-CoV-2. Es wird davon ausgegangen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit durch diese bestimmt sein wird. Aktuelle Daten deuten nach abgeschlossener Grundimmunisierung auf einen deutlich verringerten Impfschutz gegenüber der Omikron-Variante hin. Dieser nimmt bereits 3 bis 4 Monaten nach Grundimmunisierung deutlich ab. Nach Verabreichung einer Auffrischimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen Infektion mit der Omikron-Variante jedoch wieder deutlich an. Es wird davon ausgegangen, dass analog dazu auch der Schutz vor schweren Verläufen unter der Omikron-Variante zunimmt. Aktuelle Daten, die dies belegen, liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Die STIKO weist darauf hin, dass auf Grund der eingeschränkten Datenlage aktuell keine Aussagen über die Schutzdauer nach Auffrischimpfung unter der Omikron-Variante getroffen werden können. Durch die Verkürzung des Impfabstands soll der Schutz vor schweren Verläufen von COVID-19 in der Bevölkerung verbessert und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden.
Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
Stand: 21.12.2021
Bei einer Auffrischimpfung mit gleichem Impfstoff in unserer Praxis ist kein Aufklärungsbogen nötig.
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derweil auch Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren die Impfung gegen Covid-19, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko befinden oder die selbst ein Risiko haben. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.
Zur Zeit können wir das Impfangebot nur für Patientinnen und Patienten der Schlosspark-Praxis umsetzen. Wir bitten um Verständnis.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, die 3G Regel in unseren Praxisräumen zu berücksichtigen. Bitte bringen Sie Ihren Impf-oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Antigentest mit. Alternativ bieten wir Ihnen einen Schnelltest in der Praxis an. Immungeschwächte (z.B. durch Chemotherapie), Kinder und Schwerkranke, die die Praxis aufsuchen, sind sehr dankbar dafür. Weiterhin steht natürlich unsere Online Sprechstunde zur Verfügung. Sie können Termine zur Regelsprechstunde, Video- oder Telefontermine auch online unter Terminvergabe buchen.
Bleiben Sie gesund 🍀
Herzliche Grüße
Ihr Team der Schlosspark-Praxis
Wie können Sie sich impfen lassen!
Aktuell vergeben wir Covid-Impftermine per Online-Termin hier auf unserer Homepage oder telefonisch.
Die Impfungen finden in unseren Praxisräumen statt.
Bei Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin.
Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
bleiben Sie gesund
Ihr Team der Schlossparkpraxis 🍀
Rufen Sie einfach an, falls Sie ein gesundheitliches Problem haben und sich nicht sicher sind, wie Sie damit umgehen sollen. Seien Sie gewiss, wir handeln im Sinne Ihres größtmöglichen Schutzes und betreuen Sie so gut wie möglich. Falls Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Praxisablauf haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Schlossparkpraxis
Bitte nutzen Sie unsere Angebote zur Videosprechstunde (Vereinbarung per Mailanfrage):