Jugendgesundheits-Untersuchungen
Die Jugendgesundheitsuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen, um Fehlentwicklungen und mögliche Probleme in der Pubertät rechtzeitig erkennen zu können, und zwar zu einem Zeitpunkt, wenn sie sich häufig noch relativ leicht beheben lassen.
Krankheiten frühzeitig erkennen
Je früher Krankheiten erkannt werden, desto größer sind die Heilungschancen. In der Pubertät werden oft wichtige Entscheidungen für die spätere Berufswahl getroffen, für die auch gesundheitliche Faktoren eine wichtige Rolle spielen können.
Nutzen Sie daher dieses Angebot der Jugendgesundheits-Untersuchungen und suchen das ärztliche Gespräch.
Für wen ist die Jugendgesundheits-Untersuchung (J1) und was beinhaltet sie:
- Für alle Jugendlichen zwischen 12-15 Jahren
- Kostenfreies Angebot aller Krankenkassen
- Überprüfung auf Vollständigkeit der Schutzimpfungen
- Vollständige körperliche Untersuchung
- Gespräch über die aktuelle Pubertätsentwicklung
- Krankheitsanamnese und Familienanamnese
- Die J1 ist ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Jugendlichem ohne Anwesenheit der Eltern
Jugendschutzuntersuchung
Wenn Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen möchten, ist zuvor eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss, um mögliche Schäden durch die Berufstätigkeit auszuschließen. Die Kosten werden vom Gewerbeaufsichtsamt getragen. Der Arzt benötigt zur Abrechnung der Untersuchungskosten einen Untersuchungsberechtigungsschein, der von der Gemeinde ausgestellt wird.
Ziel dieser ärztlichen Untersuchung ist es, bereits im Vorfeld eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden. Hat der oder die Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss zwingend eine Nachuntersuchung erfolgen.
Bei der Jugendschutzuntersuchung wird der aktuelle Gesundheitszustand anhand vorgeschriebener Untersuchungsrichtlinien erhoben. Alle Untersuchungsergebnisse werden sorgfältig dokumentiert. Sie umfasst eine Ganzkörperuntersuchung, eine Überprüfung der Sehkraft (Nah- und Fernsicht) und des Farbensehens sowie des Gehörs. Zur Vermeidung von berufsbedingten Haltungsschäden erfolgt auch eine ärztliche Beurteilung des Körperbaus und des Bewegungsapparates. Zudem wird eine Urinuntersuchung durchgeführt.